Bundesregierung und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschließen Änderungen bei Integrations- und Berufssprachkursen in 2025
Zukünftig wird es nach einem nicht erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses nur noch in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit geben, einen Wiederholerkurs (300 zusätzliche Unterrichtsstunden) zu besuchen. Hiermit verstärkt die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Kurse innerhalb der Regelförderung erfolgreich und ohne Verzögerungen abzuschließen.
Durch die vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2025 können weiterhin einige Berufssprachkurse temporär nicht stattfinden. Diese Berufssprachkurse bauen auf die Integrationskurse auf und werden normalerweise auf verschiedenen Niveaus angeboten. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilt, werden hier bis auf weiteres nur noch Kurse, die zum Niveau B2 führen, angeboten. Kurse mit anderen Niveaustufen müssen vorübergehend pausieren.
Frau Schumacher, Geschäftsführung des Jobcenters Landkreis Mayen-Koblenz, erklärt: „Trotz dieser vorübergehenden Einschränkungen, auf die wir als Jobcenter keinen Einfluss haben, setzen wir uns weiterhin dafür ein, allen Teilnehmenden Zugang zu den für eine Integration auf dem Arbeitsmarkt notwendigen Sprachkursen zu ermöglichen.“
Mehr dazu finden Sie hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/241223-bundeshaushalt-integrationskurse.html?nn=282388
