Erklärung zur Barrierefreiheit (Webseite)
Wir, das Jobcenter Mayen-Koblenz, sind bemüht, die Website https://www.jobcenter-myk.de/ barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 14.01.2022 erstellt.
Pflichtangaben zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
- Die Texte sind nicht in leichter Sprache verfasst
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei
- Es gibt bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Für informationstragende visuelle Videoinhalte ist keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative vorhanden. Videos sind in der Regel untertitelt
- Auf den Kontaktseiten der Standorte ist eine Karte hinterlegt. Diese Karten eines externen Anbieters sind nicht barrierefrei
Daran arbeiten wir
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar
- Die Kontraste von Inhalten sind teilweise nicht ausreichend
- Nicht alle Seiten sind über mindestens zwei Zugangswege erreichbar
Feedback und Kontakt
- Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie über unser Kontaktformular https://www.jobcenter-myk.de/kontakt.html jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.
Erklärung zur Barrierefreiheit (Portal)
Wir, das Jobcenter Mayen-Koblenz, sind bemüht, das Portal kundenportal.jobcenter-myk.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 31.01.2022 erstellt.
Pflichtangaben zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses Portal ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
- Die Texte sind nicht in leichter Sprache verfasst
- Es gibt bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Die Seiten-Inhalte (Tabellen) sind bei einer Browserfensterbreite von 320 Pixeln nur über horizontales Scrolling verfügbar
Daran arbeiten wir
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar
- Die Kontraste von Inhalten sind teilweise nicht ausreichend
Feedback und Kontakt
- Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie über unser Kontaktformular https://www.jobcenter-myk.de/kontakt.html jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.