Wer nicht genug Geld zum Leben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen (§7 SGB II) Geld vom Jobcenter bekommen:
- Sie sind mind. 15 Jahre alt und max. 65/67 Jahre alt
- Sie sind gesund und können mind. 3 Stunden am Tag arbeiten
- Ihr Verdienst reicht nicht aus, um sich und Ihre Familie ernähren zu können
Sie möchten
- erstmalig Leistungen beim Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz beantragen?
- die Weiterbewilligung Ihrer SGB II Leistungen beantragen?
- Leistungen anschließend oder ergänzend zu Ihrem Arbeitslosengeld I beantragen?
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, helfen wir Ihnen mit
- monatlichem Geld, dem sog. „Regelbedarf“
- einmaligen Zahlungen, z.B. Wohnungsausstattung
- Mehrbedarf, z.B. für Schwangere, Ausgaben für Bildung und Teilhabe
Bringen Sie bitte zu Ihrer Erstmeldung im Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz sofern zutreffend folgende Unterlagen mit:
(ggfls. für alle im Haushalt lebenden Personen)
- gültiger Personalausweis
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise
- Aufenthaltserlaubnis / Fiktionsbescheinigung + Arbeitserlaubnis
- Freizügigkeitsbescheinigung EU (Ausnahme Polen) + Arbeitserlaubnis
Unsere Mitarbeitenden betreuen und beraten Sie umfassend bei Ihrer Antragstellung.
Sprechen Sie uns an - wir sind für Sie da!