Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 247,00 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag (124,00 Euro) des Auszubildenden gefördert werden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.
Soweit die betriebliche Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird, gelten die §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes.
Wer?
Arbeitgeber, die Ausbildungsbetrieb sind und über eine Zulassung zur Ausbildungsberechtigung verfügen.
Wie viel?
Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden, wenn sie
- auf der Grundlage eines Vertrages im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit dem Auszubildenden durchgeführt wird,
- auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne der §§ 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes, 25 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung oder des Seemannsgesetzes vorbereitet und
- in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.
Nähere Informationen geben Ihnen auch gerne unsere persönlichen Ansprechpartner im Stellenservice.
Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner im Stellenservice auch per E-Mail: jc-stellenservice@kvmyk.de